Künftig müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. LKW Fahrer die die LEnkerberechtigung vor dem 10.09.2004 erworben haben, müssen die Weiterbildung
Im Logistikpark bei der Spedition Huber startet die nächste Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterverkehr ab Jänner 2014
Zielgruppe: Personen, die im Besitz eines Führerschein der Klasse C sind.
Inhalt: Verbesserung des rationellen Fahrverhalten auf der Grundlage der geltenden Sicherheitsregeln, Anwendungen der Vorschriften, Kenntnis der wirtschaftlichen UMfelds des Güterverkehr und der Marktordnung
gemäß § 19b GüterbefG / iVm § 12 GWB (KEINE PRÜFUNG)
MODUL 1: Ökonomisches und ökologisches Fahrverhalten
MODUL 2:Gesundheit, Verkehr- und Umweltsicherheit
MODUL 3: Gewährlestung der Sicherheit der LAdung (Lkw-Lenker)
MODUL 4: Rationelles Fahrverhalten
MODUL 5: Sozialrechtliche Vorschriften und Vorschriften für den Güterverkehr